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LAG Sachsen-Anhalt, 09.04.2003 - 3 (11) TaBV 17/02 |
Zitiervorschläge
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09. April 2003 - 3 (11) TaBV 17/02 (https://dejure.org/2003,32278)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Magdeburg, 28.05.2002 - 1 BV 23/02
- LAG Sachsen-Anhalt, 09.04.2003 - 3 (11) TaBV 17/02
- BAG, 19.11.2003 - 7 ABR 25/03
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 19.11.2003 - 7 ABR 25/03
Betriebsratswahl - Nichtigkeit - Verkennung des Betriebsbegriffs
Die Rechtsbeschwerde der Gewerkschaft gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 9. April 2003 - 3 (11) TaBV 17/02 - wird zurückgewiesen. - LAG Hamm, 16.05.2014 - 7 TaBVGa 17/14
Einstweilige Verfügung auf Abbruch einer Betriebsratswahl
In der im erstinstanzlichen Beschluss zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19.11.2003 - 7 ABR 25/03 -, zurückgehend auf den Beschluss des LAG Sachsen-Anhalt vom 09.04.2003 - 3 (11) TaBV 17/02 - ist davon ausgegangen worden, dass es bei einem Streit über die Frage, ob mehrere Unternehmen einen Gemeinschaftsbetrieb bilden und demzufolge ein einheitlicher Betriebsrat zu wählen ist, bei einer Bestellung zweier Wahlvorstände nicht zur Nichtigkeit einer Betriebsratswahl komme, da es allein um die Verkennung des Betriebsbegriffs gehe.